Dolmetschungen in Innsbruck
Wir dolmetschen simultan, konsekutiv oder in Form einer Gesprächs- oder Flüsterdolmetschung.
Wie unterscheiden sich die einzelnen Formen des Dolmetschens?
Simultandolmetschen: Hierbei wird der Zieltext fast zeitgleich mit dem Ausgangstext produziert. Der Dolmetscher hört den Ausgangstext und fängt umgehend mit der Verdolmetschung an.
Eine Art des Simultandolmetschens ist das sogenannte Flüsterdolmetschen. Hierbei sitzt der Dolmetscher entweder zwischen dem/den Kunden und flüstert diesem/diesen die Dolmetschung zu oder dolmetscht mit Hilfe eines Flüsterkoffers. Dieser besteht aus einem oder mehreren Mikrofonen und einer beliebigen Anzahl an Empfängern (meist Kopfhörern).
Konsekutivdolmetschen: Wie der Name bereits sagt, erfolgt beim Konsekutivdolmetschen die Verdolmetschung konsekutiv, also zeitversetzt. Der Dolmetscher hört erst den Ausgangstext, macht sich gegebenenfalls Notizen und verdolmetscht dann das Gehörte. Eine Art des Konsekutivdolmetschens ist das sogenannte Gesprächsdolmetschen. Hier wird zwischen zwei Gesprächspartnern, beispielsweise bei Interviews oder vor Behörden, in und aus beiden Sprachen gedolmetscht.
Wir dolmetschen für Sie bei folgenden Anlässen:
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Vor dem Standesamt
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Termine beim Notar
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Termine beim Rechtsanwalt
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Geschäftsbesprechungen jeder Art
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Verhandlungen vor Gericht oder Verwaltungsbehörden sowie vor sonstigen Einrichtungen
Konferenzdolmetschungen in Innsbruck
Bei Konferenzen und Kongressen wird des Öfteren ein Dolmetscher benötigt – hier spricht man von Konferenzdolmetschen.
Die verschiedenen Arten des Dolmetschens
Meist wird simultan gedolmetscht, aber auch konsekutive Dolmetscharten sind möglich.
Überhaupt kommt es beim Konferenzdolmetschen immer auf das vorherrschende Setting an. Somit gibt es nicht „die“ richtige Art des Konferenzdolmetschens. Der Dolmetscher muss sich immer erneut auf die Situation vor Ort einstellen. Wer das im Hinterkopf behält, hat schon den ersten wichtigen Schritt zu einem erfolgreichen „internationalen“ Gespräch getan.
Kontakt:
Sie haben Fragen zum Dolmetschen? Dann rufen Sie uns einfach an unter +43 650 3180200 oder senden Sie uns das Kontaktformular.
Die Zertifizierung
Zur Sicherung der Qualität muss sich ein Dolmetscher einer umfangreichen Prüfung unterziehen, nach deren Bestehen er sich als „allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Dolmetscher“ bezeichnen darf.
Gerichtlich beeidet
Als gerichtlich beeidete Dolmetscherin und Übersetzerin unterstützt MMag. Dr. Sabine Hofer-Picout, LL.M. MBL, Rechtssuchende dabei, sich in gerichtlichen und behördlichen Verfahren in ihrer Muttersprache auszudrücken und hilft ihnen dadurch, verstanden zu werden.